Der Cyber Resilience Act etabliert ein mehrstufiges System regulatorischer Kontrollen. Von EU-Koordination ueber nationale Marktueberwachung bis zur Produktpruefung.
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Effektive regulatorische Kontrollen erfordern eine ganzheitliche Herangehensweise, die technische, organisatorische und prozessuale Aspekte integriert. Die kontinuierliche Anpassung an sich ändernde Bedrohungslagen ist dabei essentiell.
Jahre Erfahrung
Mitarbeiter
Projekte
Wir verfolgen einen strukturierten und risikobasierten Ansatz zur Implementierung regulatorischer Kontrollen, der sowohl technische als auch organisatorische Aspekte berücksichtigt.
Umfassende Analyse der aktuellen Kontrolllandschaft und Gap-Identifikation
Design eines maßgeschneiderten Kontroll-Frameworks nach CRA-Standards
Schrittweise Implementierung mit kontinuierlicher Überwachung
Integration automatisierter Kontrollen und Reporting-Mechanismen
Kontinuierliche Optimierung und Anpassung an neue Anforderungen
"Mit ADVISORI haben wir ein robustes System regulatorischer Kontrollen entwickelt, das nicht nur unsere CRA-Compliance sicherstellt, sondern auch unsere gesamte Cybersicherheitspostur nachhaltig gestärkt hat. Die Expertise und der systematische Ansatz waren entscheidend für unseren Erfolg."

Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Entwicklung maßgeschneiderter Kontrollframeworks, die spezifisch auf CRA-Anforderungen und Ihre Unternehmensstruktur zugeschnitten sind.
Implementierung technischer Lösungen zur kontinuierlichen Überwachung der Kontrollwirksamkeit und automatisierten Compliance-Reporting.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Die Produktregistrierung nach dem Cyber Resilience Act (CRA) erfordert eine vollstaendige Konformitaetsbewertung, technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung fuer alle Produkte mit digitalen Elementen. Ab Dezember 2027 muessen Hersteller vor dem EU-Marktzugang die CRA-Anforderungen nachweisen. ADVISORI begleitet Sie durch den gesamten Registrierungsprozess.
Wenn das BSI CRA-Verstoesse feststellt, muessen Hersteller Korrekturmassnahmen umsetzen. Fristen, Prozesse und Strategien fuer die effektive Maengelbeseitigung.
Der Cyber Resilience Act (EU 2024/2847) definiert in Anhang I zwei Saeulen regulatorischer Kontrollen: Teil
1 legt grundlegende Cybersicherheitsanforderungen fest, darunter Security by Design, Zugriffskontrollen, Datenverschluesselung und die Behebung bekannter Schwachstellen vor Markteintritt. Teil
2 regelt das Schwachstellenmanagement, einschliesslich Identifikation, Dokumentation und Bereitstellung von Sicherheitsupdates. Hersteller muessen diese Kontrollen ueber den gesamten Produktlebenszyklus aufrechterhalten und eine Cybersicherheits-Risikobewertung durchfuehren.
Anhang I Teil
1 verlangt: ein angemessenes Cybersicherheitsniveau basierend auf Risikobewertung, Schutz vor unautorisierten Zugriffen, Vertraulichkeit und Integritaet von Daten durch Verschluesselung, minimale Angriffsflaeche (Security by Default), Verfuegbarkeit wesentlicher Funktionen auch bei Cyberangriffen sowie die Faehigkeit zu Sicherheitsupdates. Teil
2 fordert ein aktives Schwachstellenmanagement mit dokumentierten Prozessen, koordinierter Offenlegung und Software-Stuecklisten (SBOM). Alle Kontrollen muessen mindestens
5 Jahre nach Inverkehrbringen aufrechterhalten werden.
Die CRA-Umsetzung erfolgt gestaffelt: Ab dem 11. September
2026 gelten Meldepflichten. Hersteller muessen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfaelle innerhalb von
24 Stunden an die ENISA melden. Ab dem 11. Dezember
2027 gelten saemtliche Anforderungen des CRA vollstaendig. Dann duerfen ausschliesslich konforme Produkte auf den EU-Markt gebracht werden. Unternehmen sollten jetzt mit der Gap-Analyse und Implementierung der regulatorischen Kontrollen beginnen, um beide Fristen einzuhalten.
Die Konformitaetsbewertung haengt von der Produktkategorie ab: Standardprodukte koennen per Selbstbewertung (Modul A) bewertet werden. Wichtige Produkte der Klasse I (z.B. Passwort-Manager, Netzmanagementsysteme) erfordern harmonisierte Normen oder Drittstellenbewertung. Klasse II (z.B. Firewalls, Hypervisoren) und kritische Produkte (z.B. Hardwaresicherheitsmodule, Chipkarten) muessen immer durch benannte Stellen bewertet werden (Module B+C oder H). Nach erfolgreicher Bewertung wird die EU-Konformitaetserklaerung ausgestellt und das CE-Kennzeichen angebracht.
Bei Verstoessen gegen die wesentlichen Cybersicherheitsanforderungen aus Anhang I drohen Bussgelder bis zu
15 Millionen EUR oder 2,
5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Verstoesse gegen andere CRA-Pflichten koennen mit bis zu
10 Millionen EUR oder
2 Prozent bestraft werden. Falsche oder unvollstaendige Angaben gegenueber Behoerden werden mit bis zu
5 Millionen EUR oder
1 Prozent geahndet. Marktaufsichtsbehoerden koennen zudem Produktrueckrufe anordnen oder das Inverkehrbringen untersagen.
Der CRA reguliert die Produktsicherheit: Hersteller muessen Cybersicherheitskontrollen in Produkte mit digitalen Elementen einbauen. NIS 2 reguliert die Betreibersicherheit: Unternehmen in kritischen Sektoren muessen ihre eigene IT-Infrastruktur absichern. DORA reguliert die Finanzsektorsicherheit: Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister muessen digitale operationale Resilienz nachweisen. In der Praxis ergaenzen sich die Verordnungen. Ein IoT-Hersteller muss CRA-konforme Produkte liefern, waehrend sein Kunde als NIS2-Betreiber diese sicher einsetzen muss.
ADVISORI begleitet die vollstaendige CRA-Implementierung: Zunaechst analysieren wir Ihre aktuelle Kontrolllandschaft und fuehren eine Gap-Analyse gegen Anhang I durch. Darauf aufbauend designen wir ein massgeschneidertes Kontroll-Framework mit Security by Design, Schwachstellenmanagement und Dokumentation. Die Implementierung erfolgt schrittweise mit kontinuierlicher Ueberwachung. Wir bereiten Sie auf die Konformitaetsbewertung vor, unterstuetzen bei der SBOM-Erstellung und etablieren Prozesse fuer die 24-Stunden-Meldepflicht an die ENISA ab September 2026.
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