Proportionale Marktrisiko-Kapitalberechnung für Banken mit kleinem Handelsbuch

FRTB Vereinfachter Standardansatz (S-SA): Proportionalität für kleine Handelsbücher

Nicht jede Bank benötigt den vollen FRTB-Standardansatz.

  • 01Geringerer Umsetzungsaufwand gegenüber dem vollen Standardansatz (SA)
  • 02Regulatorisch anerkannte Skalierungsfaktoren je Risikoklasse
  • 03Klare Eignungskriterien gemäß CRR III Art. 325a
  • 04Proportionale Lösung für Banken ohne komplexes Handelsgeschäft
11+Jahre Erfahrung
120+Mitarbeitende
540+Projekte
ISO 27001zertifiziert

Was ist der vereinfachte Standardansatz (S-SA) unter FRTB?

Der Simplified Standardised Approach (S-SA) ist eine im Baseler Rahmenwerk und in CRR III verankerte Vereinfachung des sensitivitätsbasierten Standardansatzes für Marktrisiken. Er richtet sich an Institute, deren Handelsbuch definierte Schwellenwerte nicht überschreitet. Anstelle der vollen Delta-Vega-Curvature-Berechnung verwendet der S-SA pauschale Skalierungsfaktoren je Risikoklasse, Zinsrisiko (1,3), Aktienrisiko (3,5), Warenrisiko (1,9) und Fremdwährungsrisiko (1,2).

ADVISORI unterstützt Banken bei der vollständigen S-SA-Umsetzung: von der Eignungsprüfung über die Kalibrierung der Skalierungsfaktoren bis zur Dokumentation gegenüber der Aufsicht.

2 Leistungsbausteine

Was wir für Sie übernehmen

Einzeln buchbar oder als durchgängiges Programm.

01

S-SA-Eignungsanalyse und Implementierung

Prüfung der Voraussetzungen für den vereinfachten Standardansatz und vollständige Umsetzung der Kapitalberechnung nach CRR III.

  • Schwellenwertprüfung gemäß CRR III Art. 325a und BaFin-Rundschreiben
  • Kalibrierung der Skalierungsfaktoren je Risikoklasse (Zins, Aktien, Waren, FX)
  • DRC-Berechnung und Residual Risk Add-On parallel zum S-SA
  • Nicht-Arbitrage-Nachweis und aufsichtliche Dokumentation
02

Laufende S-SA-Compliance und Schwellenwertüberwachung

Kontinuierliche Überwachung der Eignungskriterien und Anpassung der Kapitalberechnung bei Veränderungen im Handelsbuch.

  • Quartalsweise Schwellenwertüberwachung und Frühwarnsystem bei Annäherung an Grenzen
  • Übergangsstrategie bei Überschreitung der S-SA-Schwellenwerte zum vollen SA
  • Regulatorisches Reporting und Meldewesen für Marktrisiko-Eigenmittelanforderungen
  • Schulung der Fachbereiche zu S-SA-Methodik und Proportionalitätsregeln

5 Phasen

Unser Vorgehen

Wir begleiten Institute Schritt für Schritt durch die S-SA-Umsetzung, von der initialen Eignungsanalyse bis zum laufenden Betrieb.

  1. Bestandsaufnahme

    Analyse der aktuellen Handelsbuchgröße, Produktkomplexität und Risikoklassenstruktur

  2. Eignungsprüfung

    Abgleich mit den CRR-III-Schwellenwerten (unter 1 Mrd. EUR Handelsbuch, kein G-SIB/D-SIB, keine Korrelationshandelsportfolios)

  3. Kapitalberechnung

    Implementierung der vier Risikoklassen mit regulatorischen Skalierungsfaktoren

  4. Dokumentation

    Erstellung des Nachweises zur Nicht-Arbitrage gegenüber dem vollen SA

  5. Betriebsmodell

    Einrichtung der laufenden Schwellenwertüberwachung und periodischen Validierung

Ansprechpartner

Melanie Düring

Head of Risikomanagement

Die Umsetzung des vereinfachten Standardansatzes hat uns gezeigt, dass Proportionalität in der Regulierung funktioniert. Mit dem S-SA können wir die FRTB-Anforderungen effizient erfüllen, ohne unsere Ressourcen zu überlasten.

Warum ADVISORI

  • 01Erfahrung aus FRTB-Projekten bei Instituten verschiedener Größenklassen
  • 02Tiefes Verständnis der CRR-III-Proportionalitätsregeln und BaFin-Erwartungen
  • 03Pragmatische Umsetzung mit Fokus auf regulatorische Akzeptanz
  • 04Ganzheitlicher Ansatz: S-SA, DRC, Handelsbuchabgrenzung und Reporting

Frist beachten

Die FRTB-Kapitalanforderungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Eine weitere Verschiebung durch die EU-Kommission allein ist nicht möglich. Institute sollten die S-SA-Eignung jetzt prüfen.

5 FRAGEN, KURZ BEANTWORTET

Häufig gestellte Fragen zu FRTB Vereinfachter Standardansatz (S-SA) — Proportionalität für kleine Handelsbücher

Was ist der vereinfachte FRTB-Standardansatz (S-SA)?

Der S-SA ist eine vereinfachte Methode zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken bei Banken mit kleinen Handelsbüchern. Er reduziert die Komplexität des regulären Standardansatzes (SA) und ist für Institute konzipiert, bei denen die Handelsbuchaktivitäten kein systemisches Risiko darstellen.

Welche Banken dürfen den S-SA nutzen?

Der S-SA steht Banken zur Verfügung, deren Handelsbuchtätigkeit bestimmte Schwellenwerte nicht überschreitet. Typische Kriterien: Handelsbuch unter 5% der Bilanzsumme oder unter 500 Millionen Euro. Die genauen Schwellenwerte definiert die nationale Aufsichtsbehörde im Rahmen der CRR III-Umsetzung.

Was ist der Unterschied zwischen S-SA und dem regulären FRTB-SA?

Der S-SA vereinfacht die Berechnung: weniger Risikofaktoren, vereinfachte Korrelationsannahmen und reduzierter Dateninput. Die Eigenkapitalanforderung ist tendenziell höher als beim regulären SA, bietet aber erhebliche Entlastung bei den Implementierungskosten.

Was bedeutet Proportionalität im FRTB-Kontext?

Proportionalität bedeutet, dass die regulatorischen Anforderungen im Verhältnis zur Größe, Komplexität und dem Risikoprofil des Instituts stehen. Kleine Banken mit einfachen Handelsaktivitäten sollen nicht denselben Implementierungsaufwand haben wie global systemrelevante Institute.

Wann wird der S-SA anwendbar?

Der S-SA ist Teil der CRR III und wird schrittweise ab 2025 eingeführt. Die vollständige Anwendung ist bis 2028 vorgesehen. Banken sollten frühzeitig prüfen, ob sie die Voraussetzungen für den S-SA erfüllen, und die Implementierung in ihre CRR III-Planung integrieren.

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