BCM Auslagerung: Drittanbieter in BCM einbinden
Ein professionelles Auslagerungsmanagement ist für Unternehmen entscheidend, um die Vorteile des Outsourcings zu nutzen und gleichzeitig die damit verbundenen Risiken zu minimieren. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Implementierung eines ganzheitlichen Ansatzes.
- ✓Rechtssichere Gestaltung Ihrer Auslagerungen gemäß regulatorischer Anforderungen
- ✓Minimierung operativer, finanzieller und reputationsbezogener Risiken
- ✓Steigerung der Transparenz und Steuerungsfähigkeit Ihrer Auslagerungen
- ✓Optimierung der Kostenstruktur und Qualität von ausgelagerten Dienstleistungen
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Auslagerungsmanagement
Unsere Stärken
- Umfassende Expertise in der Ausgestaltung regulatorisch konformer Auslagerungssysteme
- Erfahrung in der Implementierung von Auslagerungsmanagement in verschiedenen Branchen
- Kombination von rechtlichem, technischem und prozessualem Know-how
- Unterstützung bei Prüfungen und Audits durch Regulatoren und Wirtschaftsprüfer
Expertentipp
Regulatorische Anforderungen an das Auslagerungsmanagement werden kontinuierlich verschärft. Eine proaktive Anpassung Ihres Auslagerungsmanagements an aktuelle Regularien wie MaRisk, BAIT oder EBA-Guidelines hilft, teure Nachbesserungen zu vermeiden.
ADVISORI in Zahlen
11+
Jahre Erfahrung
120+
Mitarbeiter
520+
Projekte
Unser Ansatz für das Auslagerungsmanagement ist systematisch, praxisorientiert und auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten.
Unser Vorgehen
Analyse des Status quo und Identifikation von Optimierungspotentialen
Entwicklung einer maßgeschneiderten Auslagerungsstrategie und -politik
Implementierung von Prozessen und Verantwortlichkeiten
Etablierung eines effektiven Kontroll- und Monitoringsystems
Kontinuierliche Verbesserung und Anpassung an neue Anforderungen
"Ein professionelles Auslagerungsmanagement ist mehr als regulatorische Pflichterfüllung – es ist ein strategischer Hebel für höhere Effizienz, Kostenkontrolle und Risikominimierung. Unternehmen, die hier exzellent aufgestellt sind, verschaffen sich deutliche Wettbewerbsvorteile."

Sarah Richter
Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Unsere Dienstleistungen
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Strategische Ausrichtung
Entwicklung einer maßgeschneiderten Auslagerungsstrategie und -politik.
- Festlegung strategischer Ziele und Governance-Prinzipien
- Entwicklung einer Auslagerungspolitik und Risikostrategie
- Integration in die Unternehmensorganisation
- Abstimmung mit Compliance- und regulatorischen Anforderungen
Vertragsmanagement
Rechtssichere Gestaltung von Outsourcing-Verträgen und Service Level Agreements.
- Entwicklung von regulatorisch konformen Vertragsmustern
- Definition angemessener Service Level Agreements
- Planung und Absicherung von Exit-Strategien
- Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
Dienstleisterauswahl
Strukturierte Auswahl und Bewertung potenzieller Dienstleister.
- Entwicklung eines Due-Diligence-Frameworks
- Durchführung von Risikoanalysen und Kritikalitätsbewertungen
- Bewertung von Lieferketten und Subdienstleistern
- Implementierung eines Drittparteienmanagements
Unsere Kompetenzen
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Professionelle Dienstleisterauswahl mit bewaehrtem Auswahlprozess: Von der Anforderungsanalyse ueber Due Diligence und Scoring bis zur Vertragsverhandlung. Wir unterstuetzen Sie bei der regulatorisch konformen Auswahl und Steuerung Ihrer Service Provider.
Professionelle Dienstleistersteuerung ist entscheidend für den Erfolg Ihrer Auslagerungen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Etablierung wirksamer Steuerungsmechanismen, kontinuierlichem Monitoring und proaktiver Risikokontrolle.
Weitere Leistungen in Informationssicherheit
Häufig gestellte Fragen zu Auslagerungsmanagement
Was ist Auslagerungsmanagement nach MaRisk AT 9?
Auslagerungsmanagement nach MaRisk AT
9 umfasst die systematische Steuerung aller ausgelagerten Aktivitaeten und Prozesse eines Finanzinstituts. Die BaFin verlangt eine Risikoanalyse vor jeder Auslagerungsentscheidung, die Klassifizierung in wesentliche und unwesentliche Auslagerungen, die Bestellung eines zentralen Auslagerungsbeauftragten sowie die Fuehrung eines vollstaendigen Auslagerungsregisters. Ziel ist es, trotz Auslagerung die volle Kontrolle und regulatorische Verantwortung im Institut zu behalten.
Was ist eine wesentliche Auslagerung gemaess BaFin?
Eine wesentliche Auslagerung liegt vor, wenn die ausgelagerte Taetigkeit fuer die Durchfuehrung von Bankgeschaeften, Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen von erheblicher Bedeutung ist. Die Einstufung erfolgt auf Basis einer Risikoanalyse unter Beruecksichtigung von Faktoren wie Kritikalitaet fuer den Geschaeftsbetrieb, Substituierbarkeit des Dienstleisters und Auswirkungen auf das Risikoprofil. Wesentliche Auslagerungen unterliegen verschaerften Anforderungen an Vertrag, Steuerung und BaFin-Meldung.
Welche Rolle spielt der Auslagerungsbeauftragte nach MaRisk?
Der zentrale Auslagerungsbeauftragte buendelt die Steuerung und Ueberwachung aller Auslagerungsrisiken im Institut. Er muss organisatorisch in einer Einheit angesiedelt sein, die direkt an die Geschaeftsleitung berichtet. Zu seinen Aufgaben gehoeren die Koordination der Risikoanalysen, die Pflege des Auslagerungsregisters, die laufende Ueberwachung der Dienstleister und die Berichterstattung an die Geschaeftsleitung. Die MaRisk 6.0 hat diese Rolle explizit verankert.
Wie aendert die 9. MaRisk-Novelle 2026 das Auslagerungsmanagement?
Die 9. MaRisk-Novelle
2026 fuehrt eine verbindliche Trennung ein: IKT-Drittparteien werden kuenftig ausschliesslich nach DORA-Logik gesteuert (mit DORA-spezifischen Vertraegen, Risikoanalysen, Resilienztests und Meldekanaelen), waehrend sonstige Dienstleister weiterhin der MaRisk/EBA-Logik unterliegen. Zudem wird die Moeglichkeit geschaffen, Dienstleisterbewertungen auf Gruppen- oder Verbandsebene durchzufuehren. Institute muessen hunderte bestehende Auslagerungsvertraege entsprechend anpassen.
Was ist ein Auslagerungsregister und welche Inhalte sind Pflicht?
Das Auslagerungsregister ist eine zentrale Dokumentation aller Auslagerungen eines Instituts. Pflichtinhalte umfassen: Vertragsparameter, geschaetzte Kosten und Budgets (jaehrlich zu aktualisieren), Informations-, Pruefungs- und Zugangsrechte bei wesentlichen Auslagerungen, Klassifizierung als wesentlich oder unwesentlich, Risikoanalyseergebnisse sowie Angaben zur Exit-Strategie. Das Register muss der BaFin auf Anforderung jederzeit vorgelegt werden koennen und ist jaehrlich zu aktualisieren.
Wie unterscheidet DORA das Auslagerungsmanagement von MaRisk AT 9?
DORA (Digital Operational Resilience Act, Art. 28‑44) regelt spezifisch IKT-Drittparteirisiken und ergaenzt MaRisk AT
9 fuer den IT-Bereich. Waehrend MaRisk AT
9 alle Auslagerungen abdeckt, fokussiert DORA auf digitale Betriebsstabilitaet mit Anforderungen an IKT-Risikomanagement, Resilienztests und ein EU-weites Informationsregister. Ab
2026 muessen Institute klar trennen: IKT-Dienstleister fallen unter DORA, nicht-IKT-Dienstleister unter MaRisk. Die EBA aktualisiert zudem ihre Outsourcing-Guidelines fuer nicht-IKT-Drittparteien.
Wie unterstuetzt ADVISORI beim Auslagerungsmanagement?
ADVISORI begleitet Banken und Finanzinstitute beim gesamten Auslagerungsmanagement: von der Entwicklung der Auslagerungspolitik und -strategie ueber die Durchfuehrung von Risikoanalysen und Due-Diligence-Pruefungen bis zur Implementierung des Auslagerungsregisters und der laufenden Dienstleistersteuerung. Wir stellen die Konformitaet mit MaRisk AT 9, BAIT, DORA und den EBA-Guidelines sicher und bereiten Sie gezielt auf BaFin-Pruefungen vor. Unser Health-Check identifiziert Luecken in bestehenden Auslagerungsstrukturen.
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