Eine fundierte Auslagerungspolitik bildet das Fundament für ein strukturiertes und regulatorisch konformes Auslagerungsmanagement. Sie definiert die strategischen Leitplanken, Entscheidungskriterien und Governance-Prinzipien für alle Auslagerungsaktivitäten im Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer maßgeschneiderten Auslagerungspolitik.
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Eine effektive Auslagerungspolitik sollte nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch praktikabel und in den betrieblichen Alltag integrierbar sein. Achten Sie auf eine klare, verständliche Sprache und stellen Sie sicher, dass die Policy von allen relevanten Stakeholdern verstanden und akzeptiert wird. Eine zu komplexe oder praxisferne Policy bleibt oft wirkungslos.
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Bei der Entwicklung einer Auslagerungspolitik gehen wir systematisch und kollaborativ vor, um ein Ergebnis zu erzielen, das sowohl regulatorisch robust als auch praxistauglich ist.
Analyse des Status quo und regulatorischer Anforderungen
Stakeholder-Interviews und Anforderungserhebung
Entwicklung der Kernelemente der Auslagerungspolitik
Review und Abstimmung mit relevanten Fachbereichen
Finalisierung und Unterstützung bei der Implementierung
"Eine gut durchdachte Auslagerungspolitik ist mehr als ein regulatorisches Erfordernis – sie ist ein wertvolles Steuerungsinstrument für das Management. Sie schafft Klarheit über Ziele, Grundsätze und Verantwortlichkeiten und ermöglicht fundierte Entscheidungen, die im Einklang mit der Unternehmensstrategie stehen."

Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir entwickeln eine auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnittene Auslagerungspolitik, die sowohl regulatorische Vorgaben erfüllt als auch praktikabel in der Umsetzung ist.
Wir unterstützen Sie bei der Überarbeitung und Aktualisierung Ihrer bestehenden Auslagerungspolitik, um neue regulatorische Anforderungen zu integrieren und die Effektivität zu verbessern.
Wir begleiten Sie bei der erfolgreichen Einführung und Umsetzung Ihrer Auslagerungspolitik im Unternehmensalltag.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) in Ihre Auslagerungsstrategie und -prozesse für nachhaltigen Unternehmenserfolg und Risikominimierung.
Ein effektives Governance-Framework bildet das organisatorische Rückgrat für ein strukturiertes Auslagerungsmanagement. Es definiert klare Verantwortlichkeiten, Entscheidungswege und Kontrollmechanismen für alle Auslagerungsaktivitäten im Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Konzeption und Implementierung eines maßgeschneiderten Governance-Frameworks.
Ein ganzheitlicher Risikomanagementansatz für Auslagerungen sorgt für Transparenz, Steuerbarkeit und Compliance.
Eine Auslagerungspolitik nach MaRisk AT
9 muss folgende Kernelemente enthalten: Strategische Grundsaetze fuer Auslagerungsentscheidungen, Kriterien zur Unterscheidung wesentlicher und nicht-wesentlicher Auslagerungen (Wesentlichkeitskriterien), Anforderungen an die Risikoanalyse vor jeder Auslagerung, Governance-Struktur mit klaren Rollen und Verantwortlichkeiten einschliesslich eines Auslagerungsbeauftragten, Mindestanforderungen an Auslagerungsvertraege gemaess KWG 25b, Vorgaben fuer das Auslagerungsregister sowie Prozesse fuer die laufende Ueberwachung und das jaehrliche Berichtswesen an die Geschaeftsleitung.
Nach MaRisk AT
9 ist eine Auslagerung wesentlich, wenn die ausgelagerte Aktivitaet bei Ausfall oder mangelhafter Durchfuehrung die Finanzlage, die Geschaeftsstrategie oder die Einhaltung regulatorischer Anforderungen des Instituts erheblich beeintraechtigen wuerde. Wesentliche Auslagerungen unterliegen strengeren Anforderungen: umfassende Risikoanalyse, detaillierte Vertragsgestaltung mit Audit- und Zugangsrechten, Meldepflicht an die BaFin ueber das MVP-Portal seit
2023 und laufende Ueberwachung. Nicht-wesentliche Auslagerungen erfordern eine vereinfachte Risikoanalyse und Dokumentation, muessen aber ebenfalls im Auslagerungsregister erfasst werden.
Die BaFin ueberwacht die Einhaltung der Auslagerungsanforderungen durch Kreditinstitute und Finanzdienstleister. Konkret verlangt die BaFin: Eine dokumentierte Auslagerungspolitik als Teil des Risikomanagements, die Meldung wesentlicher Auslagerungen ueber das MVP-Portal (Pflicht seit 01.01.2023 nach FISG), ein aktuelles Auslagerungsregister mit allen wesentlichen und nicht-wesentlichen Auslagerungen, jaehrliche Berichte an die Geschaeftsleitung ueber den Status aller wesentlichen Auslagerungen. Die BaFin prueft im Rahmen von Sonderuntersuchungen und Jahresabschlusspruefungen (Paragraph
44 KWG) die Angemessenheit des Auslagerungsmanagements.
Nach MaRisk liegt eine Auslagerung vor, wenn ein anderes Unternehmen mit der Durchfuehrung von Aktivitaeten und Prozessen beauftragt wird, die im Zusammenhang mit Bankgeschaeften, Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen stehen und die das Institut ansonsten selbst erbringen wuerde. Fremdbezug (sonstiger Bezug) hingegen betrifft Dienstleistungen, die kein Bankgeschaeft darstellen und keine institutstypischen Taetigkeiten ersetzen, etwa Gebaeudereinigung oder Kantinenbetrieb. Die Abgrenzung ist entscheidend, da nur Auslagerungen den strengen MaRisk-AT-9-Anforderungen unterliegen.
Seit Januar
2025 ergaenzt der Digital Operational Resilience Act (DORA) die MaRisk-Anforderungen bei IKT-Dienstleistungen. DORA verlangt zusaetzlich: Ein IKT-Drittparteiregister (Register of Information), strengere Anforderungen an IKT-Dienstleister mit kritischen Funktionen, Meldepflichten fuer schwerwiegende IKT-Vorfaelle innerhalb von
4 Stunden, regelmaessige Threat-Led Penetration Tests (TLPT) und Exit-Strategien fuer kritische IKT-Auslagerungen. Institute muessen ihre Auslagerungspolitik um DORA-spezifische Regelungen erweitern und die parallele Steuerung von MaRisk-Auslagerungen und DORA-IKT-Drittparteien sicherstellen.
Das Auslagerungsregister ist ein zentrales Pflichtdokument nach MaRisk AT 9. Es muss enthalten: Beschreibung der ausgelagerten Aktivitaet und deren Kritikalitaetseinstufung, Name und Sitz des Auslagerungsunternehmens, Vertragslaufzeit und Kuendigungsfristen, Ergebnisse der Risikoanalyse, Angaben zu Weiterverlagerungen (Sub-Outsourcing), Zuordnung zum verantwortlichen Auslagerungsbeauftragten. Seit der 6. MaRisk-Novelle muss das Register sowohl wesentliche als auch nicht-wesentliche Auslagerungen umfassen und aktuell gehalten werden. Bei IKT-Auslagerungen fordert DORA zusaetzlich ein separates Register of Information.
ADVISORI unterstuetzt Banken und Finanzinstitute bei der Entwicklung und Implementierung einer MaRisk-konformen Auslagerungspolitik: Gap-Analyse der bestehenden Policy gegen MaRisk AT 9, KWG 25b, EBA-Guidelines und DORA-Anforderungen, Erstellung oder Ueberarbeitung der Auslagerungspolitik mit praxistauglichen Wesentlichkeitskriterien, Aufbau des Auslagerungsregisters und der Meldeprozesse an die BaFin, Implementierung von Governance-Strukturen und Ueberwachungsprozessen, Schulung der relevanten Fachbereiche und Abstimmung mit der internen Revision. Unser Ansatz verbindet regulatorische Compliance mit betrieblicher Effizienz.
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