Geeignetheitsprüfung und Angemessenheitstest
Wir konzipieren und implementieren den vollständigen Prozess der Geeignetheitsprüfung nach § 64 Abs. 3 WpHG und des Angemessenheitstests nach § 65 WpHG, von der Datenerhebung über die Bewertungslogik bis zur Geeignetheitserklärung. Der Fokus liegt auf Nachvollziehbarkeit und Prüfungssicherheit.









