Die CRA-Verordnung schafft verbindliches EU-Recht fuer Cybersicherheit digitaler Produkte. Direkter Geltungsbereich in allen 27 Mitgliedstaaten.
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Wir entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte deutsche CRA Verordnung Implementierungsstrategie, die EU-Vorgaben mit deutschen Besonderheiten und Ihren Geschäftszielen optimal verbindet.
Umfassende Analyse deutscher CRA-Interpretationen und Behördenanforderungen
Strukturierte Integration in deutsche Compliance-Landschaft
Praktische Umsetzung deutscher Verordnungsanforderungen
Kontinuierliche deutsche Markt-Compliance und Behördenbeziehungen
Proaktive Anpassung an deutsche Regulatorik-Entwicklungen
"Die deutsche Umsetzung der CRA Verordnung erfordert nicht nur technische Compliance, sondern auch tiefes Verständnis der nationalen Regulatorik und Behördenpraxis. Unsere Kunden profitieren von einem ganzheitlichen Ansatz, der deutsche Besonderheiten systematisch berücksichtigt und nachhaltige Markt-Compliance sicherstellt."

Head of Informationssicherheit, Cyber Security
Expertise & Erfahrung:
10+ Jahre Erfahrung, CISA, CISM, Lead Auditor, DORA, NIS2, BCM, Cyber- und Informationssicherheit
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Umfassende Bewertung Ihrer Compliance-Position gegenüber deutschen CRA-Anforderungen und Identifikation nationaler Implementierungsschritte.
Professionelle Begleitung bei der Interaktion mit deutschen Behörden und Umsetzung nationaler Verfahrensanforderungen.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Das BSI ueberwacht als Marktaufsichtsbehoerde die CRA-Konformitaet digitaler Produkte in Deutschland. Ab September 2026 gilt die Schwachstellen-Meldepflicht, bis Dezember 2027 muessen alle Hersteller compliant sein. Wir begleiten Sie durch alle BSI-CRA-Anforderungen.
Der Cyber Resilience Act verpflichtet alle Hersteller digitaler Produkte in der EU zu verbindlichen Cybersicherheitsstandards. Meldepflicht ab September 2026, vollstaendige Compliance bis Dezember 2027. ADVISORI unterstuetzt Sie bei Gap-Analyse, SBOM-Erstellung und Konformitaetsbewertung.
Der Cyber Resilience Act stellt umfassende Anforderungen an Hersteller digitaler Produkte. Security by Design, SBOM-Pflicht, Schwachstellen-Meldepflicht ab September 2026 und CE-Konformitaetsbewertung bis Dezember 2027.
Systematische CRA-Audits pruefen die Einhaltung aller Cyber Resilience Act Anforderungen. Von der Gap-Analyse ueber die Konformitaetsbewertung nach Modul A, B, C oder H bis zur BSI-Marktueberwachungsvorbereitung — mit klarem Fahrplan fuer die Fristen ab Juni 2026.
Das BSI ueberwacht ab 2027 als Marktaufsichtsbehoerde die CRA-Konformitaet aller digitalen Produkte in Deutschland. Stichproben, Dokumentenpruefungen und Sanktionen bis 15 Mio. Euro drohen bei Verstoessen. Wir bereiten Hersteller gezielt auf BSI-Kontrollen vor.
Die CRA-Zertifizierung sichert die Konformitaet Ihrer digitalen Produkte mit dem Cyber Resilience Act. Von der Selbstbewertung bis zur Drittanbieter-Konformitaetspruefung.
Vollstaendige CRA-Compliance fuer Hersteller digitaler Produkte. Von Security by Design ueber Schwachstellenmanagement bis zur CE-Kennzeichnung. Deadline: Dezember 2027.
Die CRA-Konformitaetsbewertung weist nach, dass Ihr Produkt alle Cybersicherheitsanforderungen erfuellt. Verschiedene Module je nach Risikoklasse bis zur CE-Kennzeichnung.
Der EU Cyber Resilience Act verstaendlich auf Deutsch zusammengefasst. Ab September 2026 gilt die Schwachstellen-Meldepflicht, ab Dezember 2027 muessen alle digitalen Produkte CRA-konform sein. Erfahren Sie, welche Anforderungen das BSI ueberwacht und was deutsche Hersteller jetzt tun muessen.
Das BSI ueberwacht als nationale Marktueberwachungsbehoerde die CRA-Konformitaet. Erfahren Sie alles ueber Pruefverfahren, Korrekturmassnahmen und moegliche Sanktionen.
Der EU Cyber Resilience Act (CRA) Anhang I definiert 13 verbindliche Produktsicherheitsanforderungen fuer digitale Produkte. Von Security by Design über SBOM-Dokumentation bis zu Schwachstellenmanagement – diese Anforderungen gelten ab Dezember 2027 fuer alle Hersteller. ADVISORI unterstuetzt Sie bei der vollstaendigen Umsetzung der Anhang-I-Pflichten.
Die CRA-Verordnung (EU) 2024/2847 – offiziell der Cyber Resilience Act – ist eine EU-Verordnung, die verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen festlegt. Sie trat am 10. Dezember
2024 in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Hersteller, Importeure und Händler müssen Sicherheitsanforderungen über den gesamten Produktlebenszyklus einhalten, einschließlich Security by Design, Schwachstellenmanagement und CE-Kennzeichnung.
Die CRA-Verordnung sieht eine gestaffelte Umsetzung vor: Ab Juni
2026 können Konformitätsbewertungsstellen Produkte prüfen. Ab 11. September
2026 gelten Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle. Ab 11. Dezember
2027 müssen alle Produkte mit digitalen Elementen die vollständigen CRA-Anforderungen erfüllen und dürfen nur mit CE-Kennzeichnung in der EU verkauft werden.
Der CRA gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen, die direkt oder indirekt mit einem Netzwerk verbunden sind. Das umfasst Hardware wie IoT-Geräte, Router und Industriesteuerungen ebenso wie Software, Betriebssysteme und Apps. Ausgenommen sind Medizinprodukte, Luftfahrt- und Kfz-Technik, die bereits durch sektorspezifische EU-Vorschriften reguliert werden.
Hersteller müssen Security by Design und Security by Default umsetzen, eine Software Bill of Materials (SBOM) bereitstellen, kostenlose Sicherheitsupdates während der erwarteten Produktlebensdauer liefern, Schwachstellen innerhalb von
24 Stunden an die ENISA melden und eine technische Dokumentation für mindestens
10 Jahre aufbewahren. Bei Verstoßen drohen Bußgelder bis zu
15 Millionen Euro oder 2,
5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Der CRA regelt die Produktsicherheit digitaler Geräte und Software, während NIS-2 die Cybersicherheit von Unternehmen und Betreibern kritischer Infrastrukturen adressiert. Die DSGVO schützt personenbezogene Daten. In der Praxis ergänzen sich alle drei: CRA-konforme Produkte erleichtern die NIS-2-Compliance und die technischen Maßnahmen des CRA unterstützen den Datenschutz nach DSGVO.
Die CRA-Verordnung unterscheidet drei Produktkategorien: Standardprodukte können eine Selbstbewertung durchführen. Wichtige Produkte der Klasse I (z.B. Passwortmanager, VPN-Software) erfordern eine Bewertung nach harmonisierten Normen oder durch Dritte. Wichtige Produkte der Klasse II und kritische Produkte (z.B. Firewalls, Smartcards) benötigen eine Prüfung durch benannte Stellen. Nach erfolgreicher Bewertung erhalten Produkte die CE-Kennzeichnung.
ADVISORI begleitet Unternehmen von der Gap-Analyse über die Implementierung bis zur Auditierung. Unsere Leistungen umfassen die Bewertung Ihrer Produktlandschaft gegen CRA-Anforderungen, die Entwicklung von Schwachstellenmanagement-Prozessen, die Erstellung der technischen Dokumentation und SBOM, die Vorbereitung auf Konformitätsbewertungen sowie die Integration in bestehende Compliance-Frameworks wie ISO 27001 oder IT-Grundschutz.
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