Deutsche CRR-Excellence für nachhaltigen Markterfolg

CRR Verordnung (EU) 575/2013

Die deutsche Umsetzung der Capital Requirements Regulation bringt spezifische Anforderungen und Chancen mit sich.

  • 01BaFin-konforme CRR-Umsetzung mit deutschen Spezifika
  • 02Optimierte Kapitalsteuerung im deutschen Regulierungsumfeld
  • 03Integrierte Risikomanagement-Lösungen für deutsche Institute
  • 04Strategische Wettbewerbsvorteile durch proaktive CRR-Verordnung-Compliance
11+Jahre Erfahrung
120+Mitarbeitende
540+Projekte
ISO 27001zertifiziert

Was unterscheidet die CRR als Verordnung von der CRD als Richtlinie?

Die CRR Verordnung in Deutschland kombiniert EU-weite Standards mit nationalen Besonderheiten und BaFin-spezifischen Anforderungen. Als direkt anwendbare EU-Verordnung schafft sie einheitliche Kapitalanforderungen, während nationale Wahlrechte und Auslegungen spezifische Compliance-Herausforderungen mit sich bringen. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Umsetzung im deutschen Regulierungskontext.

Wir bieten spezialisierte Beratung zur deutschen Umsetzung der CRR Verordnung. Unser Ansatz kombiniert regulatorische Expertise mit praktischer Umsetzungserfahrung im deutschen Bankenmarkt.

6 Leistungsbausteine

Was wir für Sie übernehmen

Einzeln buchbar oder als durchgängiges Programm.

01

Deutsche CRR-Compliance-Bewertung und BaFin-Readiness

Wir bewerten Ihre CRR Verordnung-Compliance unter Berücksichtigung deutscher Spezifika und BaFin-Erwartungen.

  • Umfassende Gap-Analyse zu deutschen CRR-Anforderungen
  • BaFin-Erwartungsanalyse und Compliance-Roadmap
  • Bewertung deutscher Wahlrechte und Auslegungsspielräume
  • Strategische Beratung zur Optimierung deutscher CRR-Compliance
02

Deutsches Kapitalmanagement und Eigenkapitaloptimierung

Wir unterstützen Sie bei der strategischen Kapitalsteuerung unter deutschen CRR-Besonderheiten.

  • Optimierung unter deutschen Kapitalanforderungen und BaFin-Erwartungen
  • Deutsche Kapitalplanungs- und Stresstesting-Frameworks
  • RWA-Optimierung unter deutschen Regulierungsbesonderheiten
  • BaFin-konforme Management-Informationssysteme
03

Deutsches Liquiditätsmanagement und Meldewesen

Wir implementieren deutsche Liquiditätsmanagement-Frameworks unter CRR Verordnung-Anforderungen.

  • Deutsche LCR und NSFR-Implementation mit BaFin-Spezifika
  • BaFin-konforme Liquiditätsrisikomanagement-Frameworks
  • Optimierung deutscher Liquiditätsmeldungen und -prozesse
  • Deutsche Liquiditäts-Stresstesting und Notfallplanung
04

BaFin-konforme Risikomanagement- und Governance-Strukturen

Wir entwickeln integrierte Risikomanagement-Frameworks, die deutsche CRR-Anforderungen optimal erfüllen.

  • BaFin-konforme Kreditrisikomanagement-Frameworks
  • Deutsche Marktrisiko- und operationelle Risikomanagement-Systeme
  • Aufbau deutscher Governance-Strukturen und Entscheidungsprozesse
  • Integration in deutsche strategische Geschäftsplanung
05

Deutsche Regulatorische Berichterstattung und BaFin-Meldewesen

Wir automatisieren Ihre deutschen CRR-Melde- und Berichterstattungsprozesse.

  • Automatisierung deutscher CRR-Meldungen und BaFin-Reports
  • Deutsche Datenqualitäts- und Validierungsprozesse
  • BaFin-konforme Datenmanagement- und Reporting-Plattformen
  • Deutsches Management-Reporting und Steuerungsinformationen
06

Change Management für deutsche CRR-Transformation

Wir begleiten Sie bei der organisatorischen Transformation unter deutschen CRR Verordnung-Anforderungen.

  • Deutsche Change Management-Strategien für CRR-Implementation
  • Aufbau deutscher CRR-Expertise und Kompetenzzentren
  • BaFin-fokussierte Schulungsprogramme und Weiterbildung
  • Kontinuierliche Begleitung deutscher CRR-Umsetzung

5 Phasen

Unser Deutschland-spezifischer Ansatz

Wir entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte CRR Verordnung-Strategie, die deutsche Regulierungsbesonderheiten optimal mit Ihren strategischen Geschäftszielen im deutschen Markt verbindet.

  1. Umfassende Analyse deutscher CRR-Anforderungen und BaFin-Erwartungen

  2. Entwicklung einer integrierten Deutschland-Strategie mit klaren Prioritäten

  3. Aufbau BaFin-konformer Risikomanagement- und Governance-Frameworks

  4. Implementation deutscher Technologie- und Prozesslösungen

  5. Kontinuierliche Überwachung deutscher CRR-Compliance-Performance

Ansprechpartner

Melanie Düring

Head of Risikomanagement

Die deutsche Umsetzung der CRR Verordnung bietet einzigartige Chancen für Institute, die bereit sind, über Mindestanforderungen hinauszugehen. Unsere Kunden nutzen die spezifischen deutschen Regulierungsansätze als Sprungbrett für operative Exzellenz und nachhaltige Wettbewerbsvorteile im europäischen Bankenmarkt.

Unsere Deutschland-Expertise

  • 01Tiefgreifende Kenntnis deutscher Regulierungslandschaft und BaFin-Praktiken
  • 02Bewährte Methoden zur Optimierung unter deutschen CRR-Besonderheiten
  • 03Ganzheitlicher Ansatz von BaFin-Dialog bis operativer Umsetzung
  • 04Innovative Lösungen für deutsche Compliance-Herausforderungen

Deutsche Regulierungsbesonderheiten

Die BaFin interpretiert und ergänzt CRR-Anforderungen durch nationale Leitlinien und Erwartungen. Eine proaktive Auseinandersetzung mit deutschen Spezifika ist entscheidend für erfolgreiche Compliance.

7 FRAGEN, KURZ BEANTWORTET

Häufig gestellte Fragen zu CRR Verordnung

Warum ist die CRR eine Verordnung und keine Richtlinie?

Die CRR wurde bewusst als EU-Verordnung (Regulation) statt als Richtlinie (Directive) erlassen, um ein einheitliches Regelwerk (Single Rulebook) für alle EU-Kreditinstitute zu schaffen. Als Verordnung ist sie gemäß Art. 288 AEUV unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gültig und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht. Dies verhindert regulatorische Arbitrage, also das Ausnutzen unterschiedlicher nationaler Umsetzungen durch Institute.

Was regelt die EU-Verordnung 575/2013 konkret?

Die CRR (Verordnung 575/2013) regelt die aufsichtsrechtlichen Anforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in sechs Kernbereichen: Eigenmittelanforderungen (Art. 25 bis 91), Kreditrisiko (Art. 107 ff.), Großkredite (Art. 387 ff.), Liquiditätsanforderungen (Art. 411 ff.), Leverage Ratio (Art. 429 ff.) und Offenlegungspflichten nach Säule III (Art. 431 ff.). Sie setzt die internationalen Basel-III-Standards in europäisches Recht um.

Welche Änderungen brachte CRR II (Verordnung 2019/876)?

CRR II trat am 28. Juni 2021 in Kraft und führte wesentliche Neuerungen ein: die verbindliche Leverage Ratio von mindestens 3 %, die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als langfristige Liquiditätskennzahl, überarbeitete Regelungen zum Gegenparteiausfallrisiko (SA-CCR), neue MREL/TLAC-Anforderungen für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten sowie vereinfachte Regeln für kleine und nicht-komplexe Institute.

Was ändert CRR III (Verordnung 2024/1623) ab Januar 2025?

CRR III finalisiert die Basel-III-Umsetzung in der EU und gilt seit dem 1. Januar 2025. Die wichtigsten Neuerungen umfassen den Output Floor (Untergrenze für interne Modelle), überarbeitete Standardansätze für Kredit- und Marktrisiko (FRTB), neue Regeln für operationelle Risiken, eine aufsichtsrechtliche Behandlung von Krypto-Assets sowie verstärkte ESG-Offenlegungspflichten. Der Output Floor wird schrittweise bis 2030 auf 72,5 % eingeführt.

Wie unterscheidet sich die direkte Anwendbarkeit der CRR von der CRD-Umsetzung?

Die CRR gilt als Verordnung unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten, Banken müssen sie ohne nationale Umsetzungsgesetze einhalten. Die CRD hingegen ist eine Richtlinie und muss von jedem Mitgliedstaat in nationales Recht überführt werden (in Deutschland über das KWG und die SolvV). Diese Zweiteilung ermöglicht es, harmonisierte quantitative Anforderungen (CRR) mit nationalen Wahlrechten bei Governance und Aufsicht (CRD) zu kombinieren.

Welche Rolle spielen die drei Säulen (Pillar I, II, III) in der CRR?

Die CRR implementiert das Basel-III-Drei-Säulen-Modell: Säule I definiert verbindliche Mindestanforderungen für Eigenmittel, Liquidität und Leverage (quantitative Anforderungen, direkt in der CRR geregelt). Säule II umfasst den aufsichtlichen Überprüfungsprozess (SREP), der teilweise über die CRD geregelt wird. Säule III verpflichtet Institute zur öffentlichen Offenlegung von Risiko- und Kapitalkennzahlen (Art. 431 bis 455 CRR), um Marktdisziplin zu fördern.

Wie unterstützt ADVISORI bei der CRR-Compliance?

ADVISORI begleitet Kreditinstitute bei der vollständigen Umsetzung aller CRR-Anforderungen: von der Eigenmittelberechnung (CET1, AT1, T2) über Kreditrisiko-Modellierung (IRB-Ansatz, PD/LGD/EaD) und Liquiditätssteuerung (LCR/NSFR) bis zur Pillar-III-Offenlegung. Unsere Berater unterstützen bei der CRR-III-Transition, Output-Floor-Berechnungen, FRTB-Implementierung und der aufsichtsrechtlichen Kommunikation mit BaFin und EZB.