Offenlegungsberichte sind mehr als regulatorische Pflicht – sie sind strategische Kommunikationsinstrumente für Vertrauen und Transparenz. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung erstklassiger Disclosure-Berichte, die regulatorische Anforderungen erfüllen und gleichzeitig Ihre Stärken optimal kommunizieren.
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Mit der CRR III gelten erweiterte Offenlegungsanforderungen: ESG-Risiko-Templates für alle Institute, Kryptowerte-Tabelle EU CAE1 und neue Marktrisiko-Formate. Der Pillar 3 Data Hub löst ab 2026 die Veröffentlichung auf Institutswebseiten ab.
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Wir entwickeln mit Ihnen einen strukturierten Offenlegungsprozess, der regulatorische Anforderungen effizient erfüllt und die Datenqualität über alle Berichtszyklen hinweg sicherstellt.
Bestandsaufnahme: Analyse Ihrer aktuellen Offenlegungspraxis und Identifikation von Lücken
Datenmodell: Aufbau konsistenter Datenstrecken von Quellsystemen zu EBA-Templates
Erstellung: Befüllung quantitativer Tabellen und Formulierung qualitativer Erläuterungen
Qualitätssicherung: Kreuzvalidierung mit Meldewesen und Jahresabschluss
Veröffentlichung: Fristgerechte Einreichung über den Pillar 3 Data Hub oder Institutswebseite
"Exzellente Offenlegungsberichterstattung ist ein strategischer Wettbewerbsvorteil, der weit über regulatorische Compliance hinausgeht. Unsere Kunden transformieren ihre Disclosure-Prozesse in wirkungsvolle Stakeholder-Kommunikation und schaffen nachhaltiges Vertrauen durch überlegene Transparenz und professionelle Berichterstattung."

Head of Risikomanagement
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir entwickeln umfassende Disclosure-Strategien, die regulatorische Anforderungen mit strategischer Stakeholder-Kommunikation optimal verbinden.
Wir sichern die vollständige Compliance mit CRR/CRD Pillar 3 Anforderungen und optimieren Ihre regulatorische Berichterstattung.
Wir implementieren moderne Technologielösungen für effiziente, automatisierte und fehlerfreie Disclosure-Prozesse.
Wir integrieren ESG-Risiken und Nachhaltigkeitsaspekte in Ihre Offenlegungsberichterstattung entsprechend modernster Standards.
Wir modernisieren Ihre gesamte Disclosure-Infrastruktur durch innovative Technologien und digitale Prozessoptimierung.
Wir begleiten Sie langfristig bei der kontinuierlichen Verbesserung Ihrer Disclosure-Exzellenz und Marktpositionierung.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Der fortgeschrittene IRB-Ansatz (Advanced IRBA) ermöglicht Instituten, sämtliche Risikoparameter — Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlustquote bei Ausfall (LGD), Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) und Kreditkonversionsfaktoren (CCF) — mit eigenen Modellen zu schätzen. ADVISORI begleitet Sie von der Modellentwicklung über die BaFin-Zulassungsprüfung bis zur laufenden Validierung — für eine risikosensitive Eigenkapitalsteuerung nach CRR III.
Die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach §10i KWG definiert, wie Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischer Puffer, Systemrisikopuffer und G-SII/O-SII-Puffer zusammenwirken. ADVISORI berät Finanzinstitute bei Buffer Stacking, Ausschüttungsbeschränkungen, MDA-Berechnung und Kapitalerhaltungsplanung – für vollständige Compliance mit dem CRD-Pufferrahmen.
Kapitalad�quanzanforderungen unter der CRD umfassen die Gesamtkapitalanforderung aus Süule-1-Minimum, SREP-Kapitalzuschlag (P2R), kombiniertem Kapitalpuffer und Eigenmittelzielkennziffer (P2G). Wir unterstützen Banken bei der aufsichtlichen Kapitalquantifizierung, der Vorbereitung auf CRD VI-änderungen und der Integration von ESG-Risiken in die Kapitalad�quanzbeurteilung.
Die Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI) stellt verschürfte Anforderungen an Governance, Fit-and-Proper-Prüfungen und ESG-Risikomanagement. CRD-Compliance bedeutet mehr als Regelerf�llung — sie erfordert durchgüngige Prozesse von der Eignungsprüfung über interne Kontrollsysteme bis zur laufenden Meldepflicht an die BaFin. ADVISORI unterstützt Kreditinstitute bei der vollständigen CRD-Compliance: Gap-Analyse, Governance-Framework-Design und aufsichtsrechtliche Dokumentation.
Der CRD Kapitalerhaltungspuffer gemäß Art. 129 CRD V/VI verpflichtet EU-Kreditinstitute zur Vorhaltung von 2,5 % hartem Kernkapital (CET1) über den Mindestanforderungen. §10c KWG setzt diese EU-Vorgabe in deutsches Recht um. Bei Unterschreitung greift die MDA-Berechnung (Maximum Distributable Amount) mit automatischen Ausschüttungsbeschr�nkungen für Dividenden, Boni und AT1-Kupons. ADVISORI berüt bei der strategischen Puffersteuerung, CRD-VI-Umsetzung und regulatorischen Kapitalplanung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) definiert umfassende Governance-Anforderungen für Kreditinstitute in der EU — von Fit-and-Proper-Beurteilungen über Leitungsorganstruktur bis zur Vergütungspolitik. Mit CRD VI kommen ESG-Governance und erweiterte Aufsichtsratspflichten hinzu. ADVISORI unterstützt Sie bei der vollständigen Umsetzung aller CRD-Governance-Anforderungen, der Vorbereitung auf Eignungsbeurteilungen und der Etablierung robuster Internal-Governance-Strukturen nach EBA-Leitlinien.
Der antizyklische Kapitalpuffer gemäß Art. 130 CRD (Richtlinie 2013/36/EU) verpflichtet Kreditinstitute, einen institutsspezifischen Puffer als gewichteten Durchschnitt der nationalen CCyB-Quoten vorzuhalten. Die Berechnung nach Art. 140 CRD berücksichtigt die geografische Verteilung der Kreditrisikopositionen. ADVISORI unterstützt Sie bei der CRD-konformen Pufferberechnung, ESRB-Reziprozitätsanforderungen und der Umsetzung der CRD-VI-änderungen ab Januar 2026.
Ganzheitliche Beratung zur Umsetzung des CRD-Kreditrisikorahmens: vom neuen Kreditrisikostandardansatz (KSA) über Output-Floor-Berechnungen bis zu ECAI-Sorgfaltspflichten. Wir unterstützen Ihr Institut bei der regelkonformen Implementierung der CRR-III-Eigenmittelanforderungen und der strategischen Optimierung Ihrer Risikogewichtung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) ist die zentrale EU-Richtlinie für Bankenaufsicht, Governance und Zulassung von Kreditinstituten. Von CRD IV über CRD V bis zur aktuellen CRD VI definiert sie die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die jeder EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umsetzen muss — in Deutschland über das Kreditwesengesetz (KWG). ADVISORI begleitet Banken und Finanzinstitute seit über 14 Jahren bei der Umsetzung aller CRD-Anforderungen.
Die European Banking Authority (EBA) konkretisiert die CRD durch verbindliche Leitlinien zu interner Governance, Vergütungspolitik, Eignungsprüfungen und ESG-Risikomanagement. Mit der CRD-VI-Umsetzung bis Januar 2026 und der Überarbeitung der Governance-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) stehen Banken vor umfassenden Anpassungen. ADVISORI unterstützt bei der strukturierten Umsetzung aller EBA-Anforderungen — von der Gap-Analyse über die MaRisk-Kompatibilitätsprüfung bis zum Aufsichtsdialog.
Fit and Proper stellt sicher, dass Geschäftsleiter (§25c KWG), Aufsichtsräte (§25d KWG) und Schlüsselfunktionsträger die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit erfüllen. Mit dem BaFin-Rundschreiben 11/2025 und den neuen EBA/ESMA-Leitlinien steigen die Anforderungen an die Eignungsbeurteilung – insbesondere zur Mandatsbegrenzung, AML/CFT-Kompetenz und Nachfolgeplanung. ADVISORI unterstützt Sie bei der systematischen Umsetzung aller Fit-and-Proper-Anforderungen.
Die CRD definiert verbindliche Anforderungen an die interne Governance von Kreditinstituten – vom Drei-Linien-Modell über interne Kontrollsysteme bis zur unabhängigen Compliance-Funktion. Mit den neuen EBA-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) und CRD VI verschürfen sich die Anforderungen an Risikomanagement-Governance, Kontrollfunktionen und organisatorische Strukturen erheblich. ADVISORI unterstützt Sie bei der Gap-Analyse, Implementierung und laufenden Überwachung Ihres internen Governance-Frameworks nach EBA-Standards.
Die Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) bildet gemeinsam mit der CRR das regulatorische Fundament der EU-Bankenaufsicht nach Basel III. Wir unterstützen Finanzinstitute bei der vollständigen Umsetzung der Governance-, SREP- und Säule-2-Anforderungen – von der Gap-Analyse bis zur aufsichtskonformen Implementierung.
Die deutsche Umsetzung der Capital Requirements Directive IV stellt über das KWG und die MaRisk spezifische Anforderungen an Governance, Risikomanagement und die BaFin-Interaktion von Kreditinstituten. Wir begleiten Banken bei der vollständigen CRD-IV-Compliance in Deutschland — von der Gap-Analyse über die SREP-Vorbereitung bis zur Implementierung konformer Vergütungs- und Governance-Strukturen.
Der Einsatz interner Modelle zur Berechnung risikogewichteter Aktiva erfordert die aufsichtliche Genehmigung durch EZB und BaFin. Wir begleiten Ihr Institut durch das gesamte IRB-Zulassungsverfahren — von der Modellentwicklung über die Validierung nach dem Überarbeiteten EZB-Leitfaden 2025 bis zur erfolgreichen Genehmigung. Mit unserer Expertise navigieren Sie die verschürften CRD-VI-Anforderungen, den Output Floor und die Einschr�nkungen bei internen Modellen souver�n.
Die Capital Requirements Directive (CRD VI) stellt Kreditinstitute vor umfassende Anforderungen an Governance, Zulassung und Aufsicht. Wir unterstützen Banken bei der strategischen Umsetzung aller CRD-Anforderungen — von Fit & Proper-Bewertungen über interne Governance-Strukturen bis zur Aufsichtsinteraktion. Unsere RegTech-Lösungen machen Ihre CRD-Compliance effizient und nachhaltig.
Die Leverage Ratio ist eine nicht-risikobasierte Verschuldungsquote nach CRR Art. 429, die das Tier-1-Kernkapital ins Verhältnis zur Gesamtrisikoposition setzt. Mit einer verbindlichen Mindestanforderung von 3 % seit Juni 2021 begrenzt sie den Verschuldungsgrad von Banken. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der Leverage Ratio-Berechnung, EBA-konformen Meldung und strategischen Bilanzoptimierung.
Die CRD definiert verbindliche Liquiditätsanforderungen für EU-Banken — von der Liquidity Coverage Ratio (LCR) über die Net Stable Funding Ratio (NSFR) bis zum internen Liquiditätsrisikomanagement. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der regulatorischen Umsetzung, Liquiditätssteuerung und dem Aufbau belastbarer Stresstesting-Frameworks.
Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) verpflichtet Kreditinstitute, jederzeit genügend hochliquide Aktiva (HQLA) vorzuhalten, um Nettomittelabflüsse in einem 30-Tage-Stressszenario abzudecken. Die Mindestquote beträgt 100 %. Seit der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht über CRR/CRD regelt die EU-Delegierte Verordnung 2015/61 die Details zu HQLA-Kategorien, Zu- und Abflussraten sowie Meldepflichten. ADVISORI unterstützt Banken bei der regelkonformen LCR-Berechnung, HQLA-Optimierung und dem aufsichtlichen Meldewesen.
CRD Market Discipline schafft durch Pillar 3-Offenlegungsanforderungen Transparenz und Vertrauen zwischen Finanzinstituten und Stakeholdern. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für automatisierte Disclosure-Prozesse, intelligente Risikokommunikation und strategische Transparenzoptimierung mit vollständigem IP-Schutz.
Ein Offenlegungsbericht nach CRR Teil
8 enthält quantitative und qualitative Angaben zu Eigenmitteln, Eigenmittelanforderungen, Kreditrisiko, Marktrisiko, operationellem Risiko, Verschuldungsquote und Liquiditätskennzahlen. Die EBA schreibt standardisierte Tabellen vor — darunter KM 1 (Schlüsselkennzahlen), OV 1 (Gesamtrisikobetrag), CR1–CR 5 (Kreditrisiko) und LIQ1–LIQ 2 (Liquidität). Seit CRR III kommen ESG-Risiko-Templates und die Kryptowerte-Tabelle EU CAE 1 hinzu. Die qualitativen Erläuterungen beschreiben Risikomanagementverfahren, Governance-Strukturen und die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung.
Die Veröffentlichungsfrequenz richtet sich nach Institutsgröße und Komplexität. Große Institute veröffentlichen vierteljährlich, mittelgroße halbjährlich und kleine, nicht-komplexe Institute (SNCI) jährlich. Bestimmte Tabellen wie KM 1 (Schlüsselkennzahlen) und die Verschuldungsquote sind unabhängig von der Institutsgröße vierteljährlich offenzulegen. Die CRR III hat diese Frequenzregeln in Art. 433a–433c präzisiert.
Kleine und nicht-komplexe Institute (SNCI gemäß Art.
4 Abs.
1 Nr.
145 CRR) profitieren vom Proportionalitätsprinzip: Sie legen nur eine Teilmenge der EBA-Templates offen, veröffentlichen in der Regel jährlich statt vierteljährlich und können auf bestimmte qualitative Erläuterungen verzichten. Die Erleichterungen betreffen insbesondere Marktrisiko-, Handelsbuchtabellen und detaillierte Kreditrisiko-Aufschlüsselungen. SNCI müssen dennoch KM1, Eigenmittel- und Verschuldungstabellen vollständig offenlegen.
Der Pillar
3 Data Hub (P3DH) ist eine zentrale Plattform der EBA, über die alle Institute im Europäischen Wirtschaftsraum ihre Offenlegungsberichte einreichen. Seit Januar
2026 ist der P3DH operativ. Bis Ende
2025 durften Institute parallel auf der eigenen Webseite veröffentlichen — ab
2026 wird der P3DH zum alleinigen Veröffentlichungskanal. Die Einreichung erfolgt im XBRL-CSV-Format gemäß der DPM-4.1-Taxonomie.
Die EBA ITS definieren über
80 Templates, gegliedert nach Risikokategorien: Eigenmittel und Puffer (EU CC1, EU CC2), Verschuldung (EU LR1–LR3), Kreditrisiko (EU CR1–CR5, EU CQ1–CQ7), Marktrisiko (EU MR1–MR4), operationelles Risiko (EU OR1), Liquidität (EU LIQ1–LIQ2) und Vergütung (EU REM1–REM5). Seit CRR III gibt es zusätzlich ESG-Templates, die Kryptowerte-Tabelle EU CAE 1 und den Output-Floor-Nachweis. Die Tabellennummerierung folgt dem EU-Präfix-Schema der EBA.
Datenqualität im Offenlegungsbericht erfordert Konsistenz zwischen drei Datenstrecken: Meldewesen (COREP/FINREP), Rechnungslegung (Jahresabschluss/IFRS) und Offenlegung. Institute setzen auf automatisierte Abstimmungsroutinen, die Abweichungen zwischen den Datensätzen identifizieren. Wesentlich ist ein klar definiertes Datenmodell mit eindeutigen Verantwortlichkeiten, dokumentierten Transformationsregeln und einem Vier-Augen-Prinzip bei der Freigabe. Die EBA-Validierungsregeln in der DPM-Taxonomie unterstützen die technische Prüfung.
Die CRR III bringt wesentliche Erweiterungen: Neue ESG-Offenlegungstabellen werden für alle Institute verpflichtend, die Kryptowerte-Tabelle EU CAE 1 kommt hinzu und die Marktrisiko-Templates werden an den FRTB-Standardansatz angepasst. Der Output Floor erfordert zusätzliche Offenlegung. Ab
2026 löst der Pillar
3 Data Hub die Veröffentlichung auf Institutswebseiten ab. Die Übergangsregelungen sehen eine stufenweise Einführung vor: große Institute ab Juni 2025, SNCI ab
2026 mit Referenzdatum Dezember 2025.
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