Die CRD verpflichtet Kreditinstitute zu einem nachvollziehbaren Offenlegungsprozess mit klarer Governance. Wir unterstützen Banken beim Aufbau der dreistufigen Qualitätssicherung, der Erstellung der Offenlegungsrichtlinie und der Vorbereitung auf den Pillar 3 Data Hub — damit Ihr Offenlegungsbericht regulatorischen Prüfungen standhält.
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Mit CRD VI und CRR III verschürfen sich die Offenlegungsanforderungen: Die EBA-Durchführungsstandards verlangen einheitliche Tabellenformate und eine formale Offenlegungsrichtlinie. ESG-Offenlegungspflichten gelten künftig für alle Institute — nicht mehr nur für große, bürsennotierte. Der Pillar 3 Data Hub wird ab 2026 zum Pflichtkanal. Institute müssen den Offenlegungsprozess jetzt dokumentieren, Verantwortlichkeiten festlegen und die Datenqualität systematisch sicherstellen.
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Wir entwickeln mit Ihnen eine integrierte CRD-Disclosure-Strategie, die regulatorische Exzellenz mit strategischer Aufsichtskommunikation verbindet und Ihre Institution als transparenten und vertrauenswürdigen Marktteilnehmer positioniert.
Strategische Analyse Ihrer CRD-Disclosure-Ziele und Aufsichtserwartungen
Entwicklung einer integrierten CRD-Disclosure-Roadmap und Governance-Kommunikationsstrategie
Implementierung automatisierter CRD-Prozesse und technologischer Lösungen
Qualitätssicherung und kontinuierliche Verbesserung der CRD-Berichterstattung
Langfristige Begleitung und Anpassung an sich entwickelnde CRD-Anforderungen
"Exzellente CRD-Offenlegungsberichterstattung ist ein strategischer Wettbewerbsvorteil, der weit über regulatorische Compliance hinausgeht. Unsere Kunden transformieren ihre CRD-Disclosure-Prozesse in wirkungsvolle Aufsichtskommunikation und schaffen nachhaltiges Vertrauen durch überlegene Governance-Transparenz und professionelle Berichterstattung."

Head of Risikomanagement
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre digitale Transformation
Wir entwickeln umfassende CRD-Disclosure-Strategien, die regulatorische Anforderungen mit strategischer Aufsichtskommunikation optimal verbinden.
Wir sichern die vollständige Compliance mit CRD-Offenlegungsanforderungen und optimieren Ihre Governance-Berichterstattung.
Wir implementieren umfassende Vergütungspolitik-Offenlegung entsprechend CRD-Anforderungen und schaffen Transparenz in Compliance-Strukturen.
Wir implementieren moderne Technologielösungen für effiziente, automatisierte und fehlerfreie CRD-Disclosure-Prozesse.
Wir modernisieren Ihre gesamte CRD-Disclosure-Infrastruktur durch innovative Technologien und digitale Prozessoptimierung.
Wir begleiten Sie langfristig bei der kontinuierlichen Verbesserung Ihrer CRD-Disclosure-Exzellenz und regulatorischen Positionierung.
Wählen Sie den passenden Bereich für Ihre Anforderungen
Der fortgeschrittene IRB-Ansatz (Advanced IRBA) ermöglicht Instituten, sämtliche Risikoparameter — Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Verlustquote bei Ausfall (LGD), Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) und Kreditkonversionsfaktoren (CCF) — mit eigenen Modellen zu schätzen. ADVISORI begleitet Sie von der Modellentwicklung über die BaFin-Zulassungsprüfung bis zur laufenden Validierung — für eine risikosensitive Eigenkapitalsteuerung nach CRR III.
Die kombinierte Kapitalpufferanforderung nach §10i KWG definiert, wie Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischer Puffer, Systemrisikopuffer und G-SII/O-SII-Puffer zusammenwirken. ADVISORI berät Finanzinstitute bei Buffer Stacking, Ausschüttungsbeschränkungen, MDA-Berechnung und Kapitalerhaltungsplanung – für vollständige Compliance mit dem CRD-Pufferrahmen.
Kapitalad�quanzanforderungen unter der CRD umfassen die Gesamtkapitalanforderung aus Süule-1-Minimum, SREP-Kapitalzuschlag (P2R), kombiniertem Kapitalpuffer und Eigenmittelzielkennziffer (P2G). Wir unterstützen Banken bei der aufsichtlichen Kapitalquantifizierung, der Vorbereitung auf CRD VI-änderungen und der Integration von ESG-Risiken in die Kapitalad�quanzbeurteilung.
Die Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI) stellt verschürfte Anforderungen an Governance, Fit-and-Proper-Prüfungen und ESG-Risikomanagement. CRD-Compliance bedeutet mehr als Regelerf�llung — sie erfordert durchgüngige Prozesse von der Eignungsprüfung über interne Kontrollsysteme bis zur laufenden Meldepflicht an die BaFin. ADVISORI unterstützt Kreditinstitute bei der vollständigen CRD-Compliance: Gap-Analyse, Governance-Framework-Design und aufsichtsrechtliche Dokumentation.
Der CRD Kapitalerhaltungspuffer gemäß Art. 129 CRD V/VI verpflichtet EU-Kreditinstitute zur Vorhaltung von 2,5 % hartem Kernkapital (CET1) über den Mindestanforderungen. §10c KWG setzt diese EU-Vorgabe in deutsches Recht um. Bei Unterschreitung greift die MDA-Berechnung (Maximum Distributable Amount) mit automatischen Ausschüttungsbeschr�nkungen für Dividenden, Boni und AT1-Kupons. ADVISORI berüt bei der strategischen Puffersteuerung, CRD-VI-Umsetzung und regulatorischen Kapitalplanung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) definiert umfassende Governance-Anforderungen für Kreditinstitute in der EU — von Fit-and-Proper-Beurteilungen über Leitungsorganstruktur bis zur Vergütungspolitik. Mit CRD VI kommen ESG-Governance und erweiterte Aufsichtsratspflichten hinzu. ADVISORI unterstützt Sie bei der vollständigen Umsetzung aller CRD-Governance-Anforderungen, der Vorbereitung auf Eignungsbeurteilungen und der Etablierung robuster Internal-Governance-Strukturen nach EBA-Leitlinien.
Der antizyklische Kapitalpuffer gemäß Art. 130 CRD (Richtlinie 2013/36/EU) verpflichtet Kreditinstitute, einen institutsspezifischen Puffer als gewichteten Durchschnitt der nationalen CCyB-Quoten vorzuhalten. Die Berechnung nach Art. 140 CRD berücksichtigt die geografische Verteilung der Kreditrisikopositionen. ADVISORI unterstützt Sie bei der CRD-konformen Pufferberechnung, ESRB-Reziprozitätsanforderungen und der Umsetzung der CRD-VI-änderungen ab Januar 2026.
Ganzheitliche Beratung zur Umsetzung des CRD-Kreditrisikorahmens: vom neuen Kreditrisikostandardansatz (KSA) über Output-Floor-Berechnungen bis zu ECAI-Sorgfaltspflichten. Wir unterstützen Ihr Institut bei der regelkonformen Implementierung der CRR-III-Eigenmittelanforderungen und der strategischen Optimierung Ihrer Risikogewichtung.
Die Capital Requirements Directive (CRD) ist die zentrale EU-Richtlinie für Bankenaufsicht, Governance und Zulassung von Kreditinstituten. Von CRD IV über CRD V bis zur aktuellen CRD VI definiert sie die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die jeder EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umsetzen muss — in Deutschland über das Kreditwesengesetz (KWG). ADVISORI begleitet Banken und Finanzinstitute seit über 14 Jahren bei der Umsetzung aller CRD-Anforderungen.
Die European Banking Authority (EBA) konkretisiert die CRD durch verbindliche Leitlinien zu interner Governance, Vergütungspolitik, Eignungsprüfungen und ESG-Risikomanagement. Mit der CRD-VI-Umsetzung bis Januar 2026 und der Überarbeitung der Governance-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) stehen Banken vor umfassenden Anpassungen. ADVISORI unterstützt bei der strukturierten Umsetzung aller EBA-Anforderungen — von der Gap-Analyse über die MaRisk-Kompatibilitätsprüfung bis zum Aufsichtsdialog.
Fit and Proper stellt sicher, dass Geschäftsleiter (§25c KWG), Aufsichtsräte (§25d KWG) und Schlüsselfunktionsträger die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit erfüllen. Mit dem BaFin-Rundschreiben 11/2025 und den neuen EBA/ESMA-Leitlinien steigen die Anforderungen an die Eignungsbeurteilung – insbesondere zur Mandatsbegrenzung, AML/CFT-Kompetenz und Nachfolgeplanung. ADVISORI unterstützt Sie bei der systematischen Umsetzung aller Fit-and-Proper-Anforderungen.
Die CRD definiert verbindliche Anforderungen an die interne Governance von Kreditinstituten – vom Drei-Linien-Modell über interne Kontrollsysteme bis zur unabhängigen Compliance-Funktion. Mit den neuen EBA-Leitlinien (EBA/CP/2025/20) und CRD VI verschürfen sich die Anforderungen an Risikomanagement-Governance, Kontrollfunktionen und organisatorische Strukturen erheblich. ADVISORI unterstützt Sie bei der Gap-Analyse, Implementierung und laufenden Überwachung Ihres internen Governance-Frameworks nach EBA-Standards.
Die Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) bildet gemeinsam mit der CRR das regulatorische Fundament der EU-Bankenaufsicht nach Basel III. Wir unterstützen Finanzinstitute bei der vollständigen Umsetzung der Governance-, SREP- und Säule-2-Anforderungen – von der Gap-Analyse bis zur aufsichtskonformen Implementierung.
Die deutsche Umsetzung der Capital Requirements Directive IV stellt über das KWG und die MaRisk spezifische Anforderungen an Governance, Risikomanagement und die BaFin-Interaktion von Kreditinstituten. Wir begleiten Banken bei der vollständigen CRD-IV-Compliance in Deutschland — von der Gap-Analyse über die SREP-Vorbereitung bis zur Implementierung konformer Vergütungs- und Governance-Strukturen.
Der Einsatz interner Modelle zur Berechnung risikogewichteter Aktiva erfordert die aufsichtliche Genehmigung durch EZB und BaFin. Wir begleiten Ihr Institut durch das gesamte IRB-Zulassungsverfahren — von der Modellentwicklung über die Validierung nach dem Überarbeiteten EZB-Leitfaden 2025 bis zur erfolgreichen Genehmigung. Mit unserer Expertise navigieren Sie die verschürften CRD-VI-Anforderungen, den Output Floor und die Einschr�nkungen bei internen Modellen souver�n.
Die Capital Requirements Directive (CRD VI) stellt Kreditinstitute vor umfassende Anforderungen an Governance, Zulassung und Aufsicht. Wir unterstützen Banken bei der strategischen Umsetzung aller CRD-Anforderungen — von Fit & Proper-Bewertungen über interne Governance-Strukturen bis zur Aufsichtsinteraktion. Unsere RegTech-Lösungen machen Ihre CRD-Compliance effizient und nachhaltig.
Die Leverage Ratio ist eine nicht-risikobasierte Verschuldungsquote nach CRR Art. 429, die das Tier-1-Kernkapital ins Verhältnis zur Gesamtrisikoposition setzt. Mit einer verbindlichen Mindestanforderung von 3 % seit Juni 2021 begrenzt sie den Verschuldungsgrad von Banken. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der Leverage Ratio-Berechnung, EBA-konformen Meldung und strategischen Bilanzoptimierung.
Die CRD definiert verbindliche Liquiditätsanforderungen für EU-Banken — von der Liquidity Coverage Ratio (LCR) über die Net Stable Funding Ratio (NSFR) bis zum internen Liquiditätsrisikomanagement. ADVISORI unterstützt Finanzinstitute bei der regulatorischen Umsetzung, Liquiditätssteuerung und dem Aufbau belastbarer Stresstesting-Frameworks.
Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) verpflichtet Kreditinstitute, jederzeit genügend hochliquide Aktiva (HQLA) vorzuhalten, um Nettomittelabflüsse in einem 30-Tage-Stressszenario abzudecken. Die Mindestquote beträgt 100 %. Seit der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht über CRR/CRD regelt die EU-Delegierte Verordnung 2015/61 die Details zu HQLA-Kategorien, Zu- und Abflussraten sowie Meldepflichten. ADVISORI unterstützt Banken bei der regelkonformen LCR-Berechnung, HQLA-Optimierung und dem aufsichtlichen Meldewesen.
CRD Market Discipline schafft durch Pillar 3-Offenlegungsanforderungen Transparenz und Vertrauen zwischen Finanzinstituten und Stakeholdern. Als führende KI-Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte RegTech-Lösungen für automatisierte Disclosure-Prozesse, intelligente Risikokommunikation und strategische Transparenzoptimierung mit vollständigem IP-Schutz.
Die CRD verlangt eine dokumentierte Offenlegungsrichtlinie (Disclosure Policy), die den gesamten Erstellungsprozess des Offenlegungsberichts regelt. Dazu gehüren die Festlegung von Verantwortlichkeiten für Datenlieferung, fachliche Prüfung und Freigabe, die Definition von Zeitplänen und Eskalationswegen sowie die Regelung der abschließenden Vorstandsgenehmigung. Die Offenlegungsrichtlinie muss mindestens jährlich Überprüft und vom Vorstand genehmigt werden.
Die dreistufige Qualitätssicherung umfasst: Erstens die fachliche Prüfung durch die jeweils zustöndige Organisationseinheit (z. B. Risikomanagement, Treasury, Compliance). Zweitens die Prüfung bei der Zusammenf�hrung aller Offenlegungsinhalte durch das zentrale Meldewesen- oder Offenlegungsteam. Drittens den finalen Abgleich zwischen Offenlegungsbericht und Geschäftsbericht mit anschließender Freigabe durch den CFO. Jede Stufe wird dokumentiert und nachvollziehbar archiviert.
Die Datenqualität ist Grundvoraussetzung für einen belastbaren Offenlegungsbericht. Institute müssen sicherstellen, dass die Offenlegungsdaten konsistent mit den Meldewesendaten (COREP, FINREP) und dem Geschäftsbericht sind. Dazu gehüren automatisierte Abstimmungsroutinen, definierte Toleranzschwellen für Abweichungen und eine nachvollziehbare Datenherkunft (Data Lineage). Die BaFin prüft die Datenqualität der Offenlegung zunehmend im Rahmen von SREP-Prüfungen.
Der Offenlegungsbericht muss vor Veröffentlichung vom Vorstand genehmigt werden. In der Praxis erfolgt die operative Freigabe durch den CFO nach Abschluss der dreistufigen Qualitätssicherung. Anschließend wird der Gesamtbericht dem Gesamtvorstand zur formalen Genehmigung vorgelegt. Für die unterj�hrige Offenlegung (quartals- und halbjährlich bei systemrelevanten Instituten) kann ein verkürztes Freigabeverfahren definiert werden, sofern die Offenlegungsrichtlinie dies vorsieht.
CRD VI verschürft die Governance-Anforderungen an die Offenlegung in mehreren Bereichen: Die EBA entwickelt einheitliche Durchführungsstandards (ITS) mit verbindlichen Tabellenformaten, die Offenlegungsfrequenz wird für systemrelevante Institute erh�ht, und der neue EBA Pillar
3 Data Hub ermüglicht eine zentrale Datenbereitstellung. Außerdem werden ESG-Offenlegungspflichten (CRR Art. 449a) auf alle Institute ausgeweitet, nicht nur auf große. Institute müssen ihre Offenlegungsprozesse und IT-Systeme rechtzeitig anpassen.
Die Offenlegungsfrequenz richtet sich nach dem Proportionalitätsprinzip: Große, bürsennotierte Institute legen quartalsweise zentrale Kennzahlen offen. Systemrelevante Institute (G-SIBs, D-SIBs) müssen bestimmte Inhalte halbjährlich veröffentlichen. Alle anderen Institute legen mindestens jährlich offen. Kleine, nicht komplexe Institute (SNCI) haben reduzierte Anforderungen und berichten nur ausgew�hlte Kennzahlen jährlich. Die Offenlegungsrichtlinie muss die jeweilige Frequenz und die zugehürigen Prozesse definieren.
ADVISORI begleitet Institute beim Aufbau oder der Überarbeitung des gesamten Offenlegungsprozesses: von der Erstellung der Offenlegungsrichtlinie über die Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten bis zur Implementierung der dreistufigen Qualitätssicherung. Wir führen Gap-Analysen gegen CRD VI-Anforderungen durch, richten Abstimmungsroutinen zwischen Offenlegung, Meldewesen und Rechnungswesen ein und unterstützen bei der Vorbereitung auf aufsichtliche Prüfungen der Offenlegungsgovernance.
Der Pillar
3 Data Hub (P3DH) ist die zentrale digitale Plattform der EBA für die Veröffentlichung von Offenlegungsberichten. Ab
2026 wird er zum obligatorischen Veröffentlichungskanal und ersetzt die bisherige Veröffentlichung auf der Institutswebseite. Institute müssen ihre Offenlegungsdaten im maschinenlesbaren XBRL-CSV-Format einreichen. Das erfordert Anpassungen an Datenprozessen, IT-Systemen und der internen Governance, da die Einreichung über den P3DH strengeren technischen Validierungen unterliegt.
CRR III erweitert die ESG-Offenlegungspflichten erheblich: Alle Institute — nicht mehr nur große, bürsennotierte — müssen ESG-Risikotabellen offenlegen. Dazu gehüren Klimawandel-Transitionsrisiken, physische Risiken, GAR-Kennzahlen und erstmals auch Kryptowerte (EU CAE1). Die EBA hat ein dreistufiges Proportionalitätsmodell vorgeschlagen, das die Anforderungen nach Institutsgröße und Komplexität staffelt. Die ESG-Daten müssen in die bestehende Qualitätssicherung des Offenlegungsberichts integriert werden.
Kleine, nicht komplexe Institute (SNCI) profitieren vom Proportionalitätsprinzip der CRD: Sie legen nur ausgew�hlte Kernkennzahlen jährlich offen und müssen nicht das vollständige Tabellenwerk großer Institute bef�llen. Die EBA hat für SNCI vereinfachte Templates entwickelt. Allerdings gelten auch für SNCI die Grundanforderungen an eine dokumentierte Offenlegungsrichtlinie, definierte Verantwortlichkeiten und eine nachvollziehbare Qualitätssicherung. Die Offenlegung über den Pillar
3 Data Hub wird auch für SNCI verpflichtend.
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